- börsenmäßig
- котирующийся на бирже
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
börsenmäßig — bọ̈r|sen|mä|ßig <Adj.>: die 2↑Börse (1) betreffend … Universal-Lexikon
Schlussbrief — Schlussbrief, meist in Briefform abgefasster kaufmännischer Vertragsabschluss, der den Kauf einer (nicht börsenmäßig gehandelten) Ware betrifft und die ausführlichen Kaufbedingungen enthält, auf die sich der Käufer vorab festlegt, der Verkäufer … Universal-Lexikon
Börsenindex — Ein Börsenindex (Plural: Börsenindizes, Börsenindices) entspricht einer errechneten Größe, die sich auf ein bestimmtes und genau definiertes Börsensegment bezieht. So gesehen ist ein Börsenindex kein empirischer, real existierender (physischer)… … Deutsch Wikipedia
Schlußnote — (Schlußschein, Schlußzettel, franz. Bordereau), die von dem Mäkler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren u. sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vermögensverteilung in Deutschland — Die Vermögensverteilung in Deutschland beschreibt die Verteilung des Vermögens der Personen oder Gruppen von Personen in Deutschland. In Deutschland besteht eine im internationalen Vergleich relativ gleichmäßige Verteilung des privaten… … Deutsch Wikipedia
Kontrakt — Vertrag; Abkommen * * * Kon|trakt [kɔn trakt], der; [e]s, e: Vertrag: der Kontrakt der Schauspielerin wurde erneuert. Syn.: ↑ Abkommen, ↑ Pakt, ↑ Vereinbarung. * * * Kon|trạkt 〈m. 1〉 Ver … Universal-Lexikon
Warenbörse — Wa|ren|bör|se, die: 1. Produktenbörse. 2. (DDR) Veranstaltung des Großhandels für den Verkauf bestimmter schwer absetzbarer Waren. * * * Warenbörse, Prodụktenbörse, Warenmarkt, auf dem börsenmäßig fungible Welthandelsgüter gehandelt werden.… … Universal-Lexikon
Börse: Grundlagen — Die Börse ist als eine besondere Marktform der Treffpunkt, um bewegliche Objekte öffentlich zu standardisierten Vertragsbedingungen zu handeln. Man kann die Börse je nach Handelsobjekt einteilen in: Effekten oder Wertpapierbörse (Börse im… … Universal-Lexikon
Termingeschäfte — Termingeschäfte, Zeitgeschäfte, Geschäfte, die (im Gegensatz zu Kassageschäften) erst zu einem späteren Zeitpunkt aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses fixierten Bedingungen (Lieferung, Zahlung) erfüllt werden. Gegenstand von… … Universal-Lexikon
Börsenhandelsteilnehmer — Besucher der Börse, die eine Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel haben. Diese Zulassung wird gemäß § 16 BörsG nur erteilt, wenn der Antragsteller gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständen entweder (1) die Anschaffung und… … Lexikon der Economics
Schlussbrief — Kontrakt mit ausführlichen Kaufbedingungen, meist in Form des Geschäftsbriefs mit Anrede, Grußformel und Unterschrift. Gebräuchlich bei nicht börsenmäßig gehandelten Waren. Durch Unterzeichnung des Sch. bindet sich der Käufer einseitig, während… … Lexikon der Economics