börsenmäßig

börsenmäßig
котирующийся на бирже

Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • börsenmäßig — bọ̈r|sen|mä|ßig <Adj.>: die 2↑Börse (1) betreffend …   Universal-Lexikon

  • Schlussbrief — Schlussbrief,   meist in Briefform abgefasster kaufmännischer Vertragsabschluss, der den Kauf einer (nicht börsenmäßig gehandelten) Ware betrifft und die ausführlichen Kaufbedingungen enthält, auf die sich der Käufer vorab festlegt, der Verkäufer …   Universal-Lexikon

  • Börsenindex — Ein Börsenindex (Plural: Börsenindizes, Börsenindices) entspricht einer errechneten Größe, die sich auf ein bestimmtes und genau definiertes Börsensegment bezieht. So gesehen ist ein Börsenindex kein empirischer, real existierender (physischer)… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlußnote — (Schlußschein, Schlußzettel, franz. Bordereau), die von dem Mäkler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren u. sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vermögensverteilung in Deutschland — Die Vermögensverteilung in Deutschland beschreibt die Verteilung des Vermögens der Personen oder Gruppen von Personen in Deutschland. In Deutschland besteht eine im internationalen Vergleich relativ gleichmäßige Verteilung des privaten… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontrakt — Vertrag; Abkommen * * * Kon|trakt [kɔn trakt], der; [e]s, e: Vertrag: der Kontrakt der Schauspielerin wurde erneuert. Syn.: ↑ Abkommen, ↑ Pakt, ↑ Vereinbarung. * * * Kon|trạkt 〈m. 1〉 Ver …   Universal-Lexikon

  • Warenbörse — Wa|ren|bör|se, die: 1. Produktenbörse. 2. (DDR) Veranstaltung des Großhandels für den Verkauf bestimmter schwer absetzbarer Waren. * * * Warenbörse,   Prodụktenbörse, Warenmarkt, auf dem börsenmäßig fungible Welthandelsgüter gehandelt werden.… …   Universal-Lexikon

  • Börse: Grundlagen —   Die Börse ist als eine besondere Marktform der Treffpunkt, um bewegliche Objekte öffentlich zu standardisierten Vertragsbedingungen zu handeln. Man kann die Börse je nach Handelsobjekt einteilen in: Effekten oder Wertpapierbörse (Börse im… …   Universal-Lexikon

  • Termingeschäfte — Termingeschäfte,   Zeitgeschäfte, Geschäfte, die (im Gegensatz zu Kassageschäften) erst zu einem späteren Zeitpunkt aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses fixierten Bedingungen (Lieferung, Zahlung) erfüllt werden. Gegenstand von… …   Universal-Lexikon

  • Börsenhandelsteilnehmer — Besucher der Börse, die eine Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel haben. Diese Zulassung wird gemäß § 16 BörsG nur erteilt, wenn der Antragsteller gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständen entweder (1) die Anschaffung und… …   Lexikon der Economics

  • Schlussbrief — Kontrakt mit ausführlichen Kaufbedingungen, meist in Form des Geschäftsbriefs mit Anrede, Grußformel und Unterschrift. Gebräuchlich bei nicht börsenmäßig gehandelten Waren. Durch Unterzeichnung des Sch. bindet sich der Käufer einseitig, während… …   Lexikon der Economics


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